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Schwemmholz – Volksanwaltschaft bestätigt fehlende Regelung durch Gesetzgeber

22. März 2021

Schwemmholz – Volksanwaltschaft bestätigt fehlende Regelung durch Gesetzgeber

Bei Starkregen oder Hochwasserereignissen zeigt sich im Mündungsbereich der Traun regelmäßig das gleiche Bild. Unmengen an Schwemmholz aber auch Müll werden durch die Traun angeschwemmt und bleiben durch die Strömungsverhältnisse schlussendlich in der Ebenseer Bucht liegen. Früher wurde eine regionale Firma von der Gemeinde mit der Entsorgung des Schwemmholzes beauftragt und die Kosten hierfür wurden vom Katastrophenfonds des Landes übernommen. Durch eine Änderung der Bestimmun-gen im Katstrophenfonds teilte die Aufsichtsbehörde der Gemeinde mit, dass dies somit nicht mehr in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt. Da aber sowohl die Bundesforste als auch der Gewässerbezirk bekundeten ebenfalls nicht zuständig zu sein, blieb das Problem ungelöst. Bürgermeister Markus Siller machte das Land Oberösterreich vergeblich mehrfach auf diesen Miss-stand aufmerksam. Betroffene Bürger intervenierten nun bei der Volksanwaltschaft. Diese bestätigte, dass der Gesetzgeber hier eine Lücke hinterlassen hat, die dringend beseitigt werden muss.

Der Unmut über die Situation ist nicht nur bei den Anrainern und Bootshüttenbesitzern aus verständlichen Gründen groß, sondern auch bei den Verantwortlichen der Gemeinde. Es ist ohnedies unverständlich, dass der Gesetzgeber derartige Ereignisse nicht mehr als Katastrophenfall sieht. Noch unverständlicher ist, dass keine gesetzliche Basis zur Lösung dieses Problems geschaffen wurde. Die Gemeinde darf lediglich den Müll aus dem See entfernen, das Schwemmholz jedoch nicht. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes räumen angeschwemmten Müll regelmäßig weg. Für Arbeiten im Wasser fehlt jedoch die Gerätschaft und es ist auch nur schwer möglich und auch unverständlich lediglich den Müll aus dem Schwemmholz zu trennen. Die Volksanwaltschaft wird den Gesetzgeber (Nationalrat oder Landtag) daher auffordern eine gesetzliche Basis zu schaffen.


Lösung darf nicht zu Lasten der Gemeinde gehen

Es ist zu befürchten, dass der Gesetzgeber nicht wieder zur alten, gut funktionierenden Lösung zurückkehren wird. „Das angeschwemmt Schwemmholz kommt aus dem gesamten Einzugsbereich der Traun. Es darf also nicht sein, dass die Kosten für die Entsorgung dann ausschließlich bei der Gemeinde Ebensee bleiben“, so Bürgermeisterkandidatin Sabine Promberger und ergänzt: „Natürlich geht es in erster Linie darum, eine gesetzliche Basis zu schaffen, damit die Gemeinde das Schwemmholz wieder entfernen darf. Ich werde aber im nächsten Gemeinderat eine Resolution an den Nationalrat einbringen, damit auch die Finanzierung im Ge-setz gerecht geregelt wird“.

Das angeschwemmt Schwemmholz kommt aus dem gesamten Einzugsbereich der Traun. Es darf also nicht sein, dass die Kosten für die Entsorgung dann ausschließlich bei der Gemeinde Ebensee bleiben“

LAbg. Vzbgm. Sabine Promberger

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